Mittwoch, 19. Juni 2013
   

AfG

Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an unserem Berufskolleg sind

           sk c         
      
          ro c        
     
Katja Schmitz     Kirsten Rosowski

Die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen (AfG) und ihre Stellvertreterinnen unterstützen die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Bezirksregierung Arnsberg und werden von der Schulleiterin ernannt. Die AfG unterstützen, beraten, kontrollieren und initiieren Maßnahmen der Schulleitung im Hinblick auf gleichstellungsrelevante Fragen und Sachverhalte. Bei bestimmten Personalentscheidungen ist ihre Beteiligung für die Schulleitung verpflichtend. Zurzeit sind die AfG insbesondere am Auswahlverfahren von befristeten und unbefristeten Stellen beteiligt (Formulierung der Ausschreibung, Auswahl der einzuladenden BewerberInnen, stimmberechtigtes Mitglied der Auswahlkommission).

Die AfG ist fachlich weisungsfrei und hat folgende weitere Rechte:

  • Akteneinsicht zu den Entscheidungssachverhalten, an denen sie zu beteiligen ist
  • unmittelbares Vortragsrecht bei der Schulleitung
  • Widerspruchsrecht in Fällen der Pflichtmitwirkung
  • Informations-, Teilnahme- und Rederecht bei allen Besprechungen, die gleichstellungsrelevante Fragen berühren
  • Einberufung einer Frauenversammlung für gleichstellungsrelevante Informationen
  • Recht auf Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen
  • Recht auf unmittelbaren Kontakt (ohne Einhaltung des Dienstweges) mit der Gleichstellungsbeauftragten.

Mit dem Übergang zur eigenverantwortlichen Schule (ab 2013) werden die Aufgaben vielfältiger. Die AfG nehmen zukünftig zu folgenden Punkten Stellung, d. h. die stimmen zu oder äußern ihre Bedenken bzw. ihren Widerspruch im Hinblick auf gleichstellungsrelevante Sachverhalte:

  • Verlängerung, Verkürzung, Beendigung der laufbahnrechtlichen Probezeit
  • Feststellung der erforderlichen Beendigung der Probezeit (Tarifbeschäftigte)
  • Verbeamtung auf Lebenszeit
  • Entlassung auf eigenen Antrag (Beamtin/Beamter), Kündigung/Auflösungsvertrag (Tarifbeschäftigte)
  • Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung (Genehmigung und Ablehnung)
  • gelegentliche und regelmäßige Mehrarbeit (Anordnung, Genehmigung und Widerruf)
  • Anordnung, Genehmigung oder Ablehnung von Dienstreisen.

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